Breitrandschildkröte
Testudo marginata
Die Breitrandschildkröte ist die größte europäische Landschildkröte und stammt aus dem Bergland Griechenlands. Sie gehört in ein strukturiertes Freilandgehege mit Frühbeet, benötigt eine echte Winterstarre und unterliegt in der EU dem strengen Anhang-A-Schutz.
Herkunft: Central mainland Greece and the Peloponnese, extreme southern Albania; introduced to Sardinia and parts of Italy
Rechtsstatus: CITES Anhang II und zusätzlich EU-Verordnung 338/97 Anhang A (strenger). Folge: Vermarktungsverbot ohne EU-Bescheinigung (Artikel-10-Bescheinigung) der zuständigen Naturschutzbehörde, Kennzeichnungspflicht (Fotodokumentation, Transponder erst ab 500 g Körpergewicht, § 13 BArtSchV) sowie Meldepflicht jeder Bestandsänderung nach § 7 BArtSchV. Konkrete Zuständigkeit und Meldewege je Bundesland/Landkreis bitte prüfen.
Haltungsdaten im Überblick
- Temperatur (Tag)
- 25–30°C
- Sonnenplatz
- 35–40°C
- Temperatur (Nacht)
- 20–22°C
- Luftfeuchtigkeit
- 40–50%
- Terrarium (Minimum)
- Freilandgehege ab 10 m² pro adultem Tier (plus jederzeit zugängliches Frühbeet)
- Terrarientyp
- Freilandgehege — mediterranes Trocken- und Felsenhabitat
- Aktivität
- tagaktiv
- Sozialverhalten
- Einzelgänger. Zwei Männchen dürfen nicht zusammen gehalten werden (Rivalenkämpfe); allenfalls ein Männchen mit mehreren Weibchen in einem sehr großen, stark strukturierten Gehege mit Sichtschutz. Tiere sind ortstreu — Umbauten im Gehege lösen Stress aus.
- Ernährung
- Rein herbivor: rohfaserreiche Wildkräuter und Gräser (Löwenzahn, Spitzwegerich, Klee, Disteln), im Winterhalbjahr Kräuterheu. Kein Obst, kein Gemüse, kein tierisches Eiweiß. Kalziumquelle (Sepiaschale) und flaches, täglich frisches Wasser dauerhaft anbieten.
- Lebenserwartung
- 60–100 Jahre
Pflege & Haltung
Das solltest du wissen
- Artenschutzrecht zuerst klären: Die Art steht in EU-Anhang A — vor Kauf oder Abgabe braucht es eine Artikel-10-Bescheinigung der Naturschutzbehörde, eine lückenlose Herkunftsdokumentation, die unverzügliche Kennzeichnung (§ 12 BArtSchV; Fotodokumentation oder Transponder, Transponder erst ab 500 g, § 13 Abs. 1 Nr. 4 BArtSchV) und die Meldung jeder Bestandsänderung nach § 7 Abs. 2 BArtSchV.
- Die Winterstarre ist zwingend und darf nicht ausgelassen werden: 3–4 Monate bei 4–8°C (etwa November bis Februar/März). Vorher Kotprobe und Gewichtskontrolle; die Starre abbrechen, wenn das Tier mehr als 10 % seines Gewichts verliert.
- Halte adulte Tiere ganzjährig im Freilandgehege ab 10 m² mit trockenem, sandigem Boden, Steinen und Versteckpflanzen; ein jederzeit zugängliches Frühbeet mit Wärme-/UV-Lampe bietet an kühlen Tagen einen Sonnenplatz von 35–40°C bei 25–30°C Umgebungstemperatur.
- Füttere ausschließlich rohfaserreiche Wildkräuter, Gräser und Kräuterheu; Obst, Gemüse und Eiweißfutter führen zu Höckerbildung und Nierenschäden. Sepiaschale zur Kalziumversorgung und flaches, täglich gereinigtes Trinkwasser gehören dauerhaft ins Gehege.
- Klimaprofil an die Herkunft anpassen: Tiere aus Hochlandpopulationen (bis 1600 m) brauchen deutlich kühlere Werte als küstennahe Tiere aus der Mani/Kalamata — ein pauschales Küstenklima ist für Bergformen falsch.
Wusstest du?
Interessante Fakten
-
Sie ist die größte europäische Landschildkröte: bis rund 40 cm Panzerlänge und etwa 5 kg.
-
Der Name stammt von den stark ausgestellten, schürzenartig verbreiterten hinteren Randschilden adulter Tiere.
-
Der fast schwarze Panzer heizt sich schnell auf — eine Anpassung an das kühle Bergklima ihres Verbreitungsgebiets bis 1600 m Höhe.
Mehr erfahren