Wer in Deutschland Reptilien und Amphibien hält, bewegt sich in einem rechtlich regulierten Bereich. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und das deutsche Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regeln, welche Arten gehalten werden dürfen, welche Dokumente erforderlich sind und was bei Kauf und Verkauf gilt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe — und die Strafen können empfindlich sein: Bußgelder bis zu 50.000 € und Konfiskation der Tiere sind möglich. Dieser Leitfaden erklärt das Wesentliche klar und verständlich.

Artspezifische Rechtslage — häufig gehaltene Arten

Königspython (Python regius): CITES Anhang II. In Deutschland haltbar ohne Genehmigung bei Nachweis der legalen Herkunft. Keine Meldepflicht. Jemenchamäleon (Chamaeleo calyptratus): CITES Anhang II. Herkunftsnachweis bei Kauf erforderlich. Bartagame (Pogona vitticeps): nicht CITES-gelistet (Art ist in Australien nicht wild gefangen, nur Nachzuchten). Kein Nachweis formal nötig, aber empfehlenswert. Leopardgecko (Eublepharis macularius): CITES Anhang III (Pakistan). Nachzucht ohne besonderen Nachweis möglich, Importtiere benötigen CITES-Dokument. Panther-Chamäleon (Furcifer pardalis): CITES Anhang II, Madagaskar. Streng kontrolliert, Nachzucht-Nachweis absolut erforderlich.

Online-Datenbanken für Artenschutz-Recherche

Wichtige Ressourcen: SPECIES+ (speciesplus.net) — offizielle CITES-Datenbank, zeigt aktuellen Anhang jeder Art. BfN-Artdatenbank (bfn.de) — Bundesamt für Naturschutz, deutsches Schutzrecht. EDITS (ec.europa.eu) — EU-weites Artenhandelsregister. WISIA-Datenbank — Wiederansiedlungs- und Schutzprojekte in Deutschland. Diese Datenbanken sind kostenlos zugänglich und sollten vor jedem Tier-Kauf konsultiert werden.

Kaufcheckliste: was beim Kauf zu prüfen ist

Vor dem Kauf: 1) CITES-Status der Art recherchieren. 2) Nachweis der legalen Nachzucht verlangen (schriftlich). 3) Tierarztzeugnis oder Gesundheitszeugnis des Verkäufers anfordern (optional, aber empfehlenswert). 4) Zahlung nie ohne Dokumentenübergabe. Beim Kauf: schriftliche Kaufbestätigung mit Datum, Art, Gewicht/Größe des Tieres, Name und Adresse des Verkäufers, Zuchbuchnummer oder Ringnummer. Dokumente mindestens 5 Jahre nach dem Tod des Tieres aufbewahren.

50.000 €
maximales Bußgeld bei Artenschutzverstößen in Deutschland

Neben Geldstrafen droht auch die Konfiskation der Tiere und in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung.

35.000+
CITES-gelistete Arten weltweit

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen schützt Tausende Tier- und Pflanzenarten mit unterschiedlichen Handels- und Haltungsregelungen.

5 Jahre
Mindest-Aufbewahrungsdauer für Dokumente nach dem Tod des Tieres

Kaufbelege und Herkunftsnachweise müssen mindestens 5 Jahre nach dem Ableben des Tieres aufbewahrt werden.

CITES Anhang I (streng geschützt)

Handel fast vollständig verboten. Beispiele: Karettschildkröte, Panther-Chamäleon (Wildfang), viele Pythonarten. Nachzuchten benötigen CITES-Dokument der Elterntiere. Strengste Nachweispflichten.

CITES Anhang II (kontrolliert)

Kommerzieller Handel erlaubt mit Genehmigung. Betrifft viele beliebte Arten: Königspython, Bartagame, Chamäleons, Boas. Bei Kauf muss Verkäufer Herkunftsnachweis der Elterntiere haben.

FFH-Richtlinie (europäische Arten)

Anhang IV der FFH-Richtlinie schützt alle einheimischen Reptilien und Amphibien streng. Wildfang verboten. Nachzuchten aus legaler Zucht dürfen gehalten werden, aber: Schlingnatter, Zauneidechse etc. erfordern Erlaubnis.

BNatSchG und Meldepflicht

Besonders geschützte Arten (§ 7 BNatSchG) müssen ggf. bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Meldepflicht variiert je nach Bundesland. Im Zweifel: beim lokalen Amt nachfragen.

Online-Datenbanken

SPECIES+ (speciesplus.net): CITES-Status aller Arten. BfN-Artdatenbank: deutsches Schutzrecht. EDITS (EU): EU-Artenhandelsregister. Alle kostenlos, vor jedem Kauf konsultieren.

Dokumenten-Checkliste

Kaufbeleg mit Verkäuferdaten. Schriftlicher Herkunftsnachweis. CITES-Dokument bei Anhang-I/II-Tieren. Zuchtbuchnummer. Tierarztzeugnis (empfohlen). Alles 5+ Jahre aufbewahren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Art recherchieren

    Vor dem Kauf prüfen: CITES-Anhang über UNEP-WCMC Datenbank (species+.org), nationaler Schutzstatus über BfN-Artdatenbank. Viele beliebte Terrarientiere sind CITES Anhang II.

  2. Herkunftsnachweis beim Kauf verlangen

    Immer schriftlichen Herkunftsnachweis vom Verkäufer verlangen: Elterntiere, Zuchtbuch-Nummer, Datum der Nachzucht. Ohne Nachweis: kein Kauf. Das schützt auch Sie vor rechtlichen Problemen.

  3. Dokumentation aufbauen

    Kaufbeleg, Herkunftsnachweise, Zuchtbuchnummern in einem Ordner aufbewahren — für die gesamte Haltedauer plus 5 Jahre danach. Bei Verkauf: alle Dokumente weitergeben.

  4. Meldung bei der Behörde (falls erforderlich)

    Für streng geschützte Arten (CITES I / FFH IV): Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde des Wohnorts. Formular anfordern, Tier anmelden, Bescheinigung aufbewahren.

  5. Regelmäßige Überprüfung der Rechtslage

    CITES-Anhänge werden alle 2–3 Jahre auf den COP-Konferenzen aktualisiert. Arten können höher oder niedriger eingestuft werden. Jährlich auf SPECIES+ prüfen ob sich der Status Ihrer gehaltenen Arten geändert hat.

Art CITES Nationales Schutzrecht Nachweis nötig? Recommended Meldepflicht Anmerkung
Königspython Anhang II Besonders geschützt Ja (Herkunft) Nein (i.d.R.) Nachzuchtnachweis empfohlen
Jemenchamäleon Anhang II Besonders geschützt Ja (Herkunft) Nein (i.d.R.) Nur Nachzuchten legal
Bartagame Nicht gelistet Nicht geschützt Nein formal Nur Nachzuchten verfügbar
Leopardgecko Anhang III (PAK) Nicht geschützt Nein bei Nachzucht Importtiere: CITES-Dok.
Panther-Chamäleon Anhang II Streng geschützt Ja, zwingend Ggf. ja Sehr streng kontrolliert
Feuersalamander Nicht CITES Streng national (§ 44) Ja (Nachzucht) Bundesland-abhängig Wildfang verboten
Schlingnatter Nicht CITES Streng national (FFH IV) Ja, Erlaubnis nötig Haltungserlaubnis nötig

Häufige Fragen